Eine Kinderbetreuungseinrichtung ist eine Einrichtung zur regelmäßigen vor- und außerschulischen Bildung, Erziehung, Betreuung und Pflege von Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des Pflichtschulalters in Gruppen für einen Teil des Tages in dafür geeigneten Räumlichkeiten und durch das dafür fachlich geeignete Personal.
Bei Kinderbetreuungseinrichtungen privater Rechtsträger kann die Zugänglichkeit auf Kinder der Angehörigen eines bestimmten Betriebs beschränkt und von der Leistung eines Beitrages abhängig gemacht werden.
Der Rechtsträger hat seine Absicht, eine Kinderbetreuungseinrichtung zu errichten, der Landesregierung schriftlich anzuzeigen.
Die Landesregierung hat die Errichtung innerhalb von zwei Monaten nach dem Einlangen der ordnungsgemäß erstatteten Anzeige zu untersagen, wenn die Voraussetzungen für die Errichtung nicht vorliegen.