Öffentliche Bestellung von natürlichen Personen

Allgemeine Informationen

Natürliche Personen, die einen Wirtschaftstreuhandberuf (Buchhalterin/Buchhalter, Steuerberaterin/Steuerberater, Wirtschaftsprüferin/Wirtschaftsprüfer) selbstständig ausüben möchten, müssen einen Antrag auf öffentliche Bestellung stellen.

Erforderliche Unterlagen

  • Identitätsnachweis
  • Belege bzw. Nachweise über die Erfüllung der Voraussetzungen

Fristen

Es sind keine besonderen Fristen zu beachten.

Kosten

Antrag
  • 43,60 Euro Bundesgebühr
  • Beilage: 3,60 Euro pro Bogen
Urkunde
  • 263,40 Euro Bundesgebühr (je nach Befugnis)
Hinweis:

Die Gebühren sind nach der Erledigung des Verfahrens zu bezahlen. Dazu wird Ihnen ein Zahlschein übersandt.

Rechtsgrundlagen

§§ 8, 9, 10, 11, 12, 59 Abs. 1 Wirtschaftstreuhandberufsgesetz (WTBG)

Verfahrensablauf

Der Antrag kann persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle eingebracht werden.

Voraussetzungen

Die Personen müssen für die öffentliche Bestellung folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Volle Handlungsfähigkeit
  • Besondere Vertrauenswürdigkeit
  • Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
  • Aufrechte Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
  • Vorliegen eines Berufssitzes und
  • Für den jeweiligen Bilanzbuchhaltungsberuf: eine erfolgreich abgelegte Fachprüfung

Zum Formular

Zusätzliche Informationen

Die Kammer der Wirtschaftstreuhänder muss eine durch öffentliche Bestellung erteilte Berechtigung zur selbstständigen Ausübung eines Wirtschaftstreuhandberufes widerrufen, wenn

  • eine der allgemeinen Voraussetzungen für die öffentliche Bestellung nicht mehr gegeben ist oder
  • die Einholung der Genehmigung gemäß § 93 Abs. 4 Wirtschaftstreuhandberufsgesetz (WTBG) unterlassen wurde.
Hinweis:

Über den Widerruf der Bestellung wird ein schriftlicher Bescheid erlassen.

Zuständige Stelle

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