Beim Ausscheiden einer bestellten abfallrechtlichen Geschäftsführerin/eines bestellten abfallrechtlichen Geschäftsführers sind Fristen zu beachten (siehe zusätzliche Informationen). Die Abbestellung der abfallrechtlichen Geschäftsführerin/des abfallrechtlichen Geschäftsführers muss der Behörde angezeigt werden.