Versagung der öffentlichen Bestellung von natürlichen Personen

Allgemeine Informationen

Über die Versagung der öffentlichen Bestellung erlässt die Behörde einen schriftlichen Bescheid.

Fristen

Unverzüglich, spätestens aber innerhalb von sechs Monaten ab Antragstellung.

Voraussetzungen

Bei Nichterfüllung der Bestellungsvoraussetzungen.

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