Abfallbehandlungsanlagen - Inhaberwechsel

Allgemeine Informationen

Der Wechsel der Inhaberin/des Inhabers einer ortsfesten oder mobilen Abfallbehandlungsanlage muss der zuständigen Stelle von der neuen Inhaberin/dem neuen Inhaber der Anlage gemeldet werden. Die Meldung muss von der vormaligen Inhaberin/vom vormaligen Inhaber gegengezeichnet sein.

Durch den Wechsel der Inhaberin/des Inhabers einer Abfallbehandlungsanlage wird die Wirksamkeit der Anlagengenehmigung nicht berührt.

Die notwendige Übertragung der jeweiligen Abfallbehandlungsanlage in die Stammdaten der neuen Inhaberin/des neuen Inhabers im EDM-Register (→ edm.gv.at) ersetzt nicht diese Meldung an die zuständige Behörde.

Erforderliche Unterlagen

  • Meldung
  • Gegenzeichnung der vormaligen Inhaberin/des vormaligen Inhabers der Behandlungsanlage

Fristen

Der Wechsel muss unverzüglich gemeldet werden.

Für den Inhalt verantwortlich

Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

Kosten

Die Kosten richten sich nach verschiedenen Abgaben- und Gebührenverordnungen. Es empfiehlt sich, im Vorfeld nähere Informationen bei der zuständigen Stelle einzuholen.

Letzte Aktualisierung

15. März 2023

Rechtsgrundlagen

Verfahrensablauf

Es ist kein besonderer Verfahrensablauf zu beachten.

Voraussetzungen

Siehe Inhaltliche Beschreibung

Zuständige Stelle

Die Abfallwirtschaftsbehörde als zuständige Anlagenbehörde

Zum Formular

Online-Formular an die Bezirksverwaltungsbehörde

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