Umgründung

Allgemeine Informationen

Abfallsammlerinnen/Abfallsammler oder Abfallbehandlerinnen/Abfallbehandler müssen Umgründungen (z.B. Verschmelzungen, Umwandlungen, Einbringungen, Zusammenschlüsse, Realteilungen, Spaltungen) melden, wenn sie Rechtsnachfolgerinnen/Rechtsnachfolger einer anderen Abfallsammlerin/eines anderen Abfallsammlers oder einer anderen Abfallbehandlerin/eines anderen Abfallbehandlers sind.

Achtung:

Wenn sich bei der Sammlung oder Behandlung von gefährlichen Abfällen durch die Umgründung der Erlaubnisumfang oder die abfallrechtlichen Verantwortlichen und ihr Aufgabengebiet ändern, muss überdies eine neue Erlaubnis beantragt werden.

Hinweis: Bis zur rechtskräftigen Entscheidung über den Antrag auf eine neue Erlaubnis zur Sammlung und/oder Behandlung von gefährlichen Abfällen nach einer Umgründung darf die Tätigkeit im bisherigen Umfang ausgeübt werden.

Erforderliche Unterlagen

Nachweise über die Umgründung

Fristen

Die Meldung der Umgründung und/oder die Beantragung einer neuen Erlaubnis müssen innerhalb von drei Monaten nach Eintragung in das Firmenbuch erfolgen.

Kosten

Die Kosten richten sich nach verschiedenen Abgaben- und Gebührenverordnungen. Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld bei der zuständigen Stelle.

Rechtsgrundlagen

§ 27 Abs 1 Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (AWG 2002)

Verfahrensablauf

Es ist kein besonderer Verfahrensablauf zu beachten.

Voraussetzungen

Siehe Inhaltliche Beschreibung

Zum Formular

Online-Formular an das Amt der Burgenländischen Landesregierung

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