Deponiemeldung

Allgemeine Informationen

Inhaberinnen/Inhaber von Deponien müssen die im vorangegangenen Kalenderjahr

  • insgesamt abgelagerten Abfallmengen (gegliedert nach Abfallbesitzerin/Abfallbesitzer und Abfallart) und
  • die Restkapazität in Kubikmeter

als elektronische "Abfall-Input-Output-Meldung" über das EDM-Portal des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) melden.

Erforderliche Unterlagen

Die Deponiemeldung muss als XML-Datei in das Register (edm.gv.at) hochgeladen werden. Die erforderlichen Inhalte und Strukturierungen sind in der Deponieverordnung 2008 vorgegeben.

Hilfestellung finden Sie im EDM-Portal.

Die erforderlichen Daten bzw. das erforderliche Dateiformat für die elektronische Übermittlung ist auf dem EDM-Portal veröffentlicht.

Fristen

Die Meldung muss jeweils bis zum 15. März des auf den Berichtszeitraum folgenden Kalenderjahres erfolgen.

Für den Inhalt verantwortlich

Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

Kosten

Es fallen keine Gebühren und Abgaben an.

Letzte Aktualisierung

14. Februar 2023

Rechtsgrundlagen

Verfahrensablauf

Die Deponieinhaberin/der Deponieinhaber loggt sich mit ihren/seinen Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) auf dem EDM-Portal in das Register ein und lädt dort unter "Meldewesen" in der Anwendung "eBilanzen" ihre/seine Deponiemeldung (XML-Datei) hoch.

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Abgabe der Meldungen ist die (einmalige) Registrierung im Zentralen Anlagenregister (ZAReg).

Zum Formular

Zusätzliche Informationen

Weiterführende Links

Zuständige Stelle

Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (→ BMK)

Die Meldung muss elektronisch über das EDM-Portal des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie erfolgen.

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