Betrieb einer Deponie

Allgemeine Informationen

Das Abfallwirtschaftsgesetz sieht folgende besondere Meldepflichten speziell für Deponieinhaberinnen/Deponieinhaber vor:

  • Die Inhaberin/der Inhaber der Deponie muss jede Zurückweisung eines Abfalls, den sie/er auf der Deponie nicht annehmen darf, der zuständigen Stelle melden
  • Die Inhaberin/der Inhaber einer Deponie muss alle erheblichen, nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt, die durch Mess- und Überwachungsverfahren festgestellt werden, der zuständigen Stelle melden

Erforderliche Unterlagen

Es sind keine besonderen Unterlagen erforderlich.

Fristen

Die Meldungen müssen unverzüglich durchgeführt werden.

Kosten

Es fallen keine Kosten für den Betrieb an.

Rechtsgrundlagen

§ 61 Abs 2 und Abs 3 Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (AWG 2002)

Verfahrensablauf

Es ist kein besonderer Verfahrensablauf zu beachten.

Voraussetzungen

Siehe Inhaltliche Beschreibung

Zuständige Stelle

Zum Formular

Online-Formular an das Amt der Burgenländischen Landesregierung

Online-Formular an die Bezirksverwaltungsbehörde

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