Genehmigung oder Untersagung der Fortführung einer Kanzlei

Allgemeine Informationen

Die Kammer der Wirtschaftstreuhänder hat die Genehmigung zur Fortführung einer Kanzlei zu erteilen, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Über die Genehmigung oder Untersagung der Fortführung einer Kanzlei hat die Kammer der Wirtschaftstreuhänder einen Bescheid zu erlassen.

Fristen

Es sind keine besonderen Fristen zu beachten.

Rechtsgrundlagen

Voraussetzungen

Siehe Inhaltliche Beschreibung.

Zuständige Stelle

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