Zulassung zur Fachprüfung Bilanzbuchhalter

Allgemeine Informationen

Personen, die die Fachprüfung zur Bilanzbuchhalterin/zum Bilanzbuchhalter ablegen möchten, müssen einen Antrag auf Zulassung stellen.

Hinweis: Über den Antrag auf Zulassung zu der Fachprüfung entscheidet die Paritätische Kommission Bilanzbuchhaltungsberufe mit Bescheid. Gegen einen Bescheid, mit dem die Zulassung verweigert wird, kann das Rechtsmittel der Berufung eingelegt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Identitätsnachweis
  • Belege bzw. Nachweise der Erfüllung der Voraussetzungen
  • Nachweis über die Entrichtung der Prüfungsgebühr
  • Gegebenenfalls Belege bzw. Nachweise für Prüfungsbefreiungen

Hinweis: Ob beglaubigte Übersetzungen aus anderen Staaten anerkannt werden, richtet sich nach den jeweiligen Verfahrensvorschriften. Zur Anerkennung der Dokumente kann beispielsweise eine Apostille erforderlich sein. Weitere Informationen dazu finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten.

Hinweis: Muss eine fremdsprachige Urkunde im Original gemeinsam mit einer beglaubigten Übersetzung vorgelegt werden, darf die Übersetzung in der Regel nur von allgemein beeideten gerichtlichen Dolmetscherinnen/Dolmetschern oder Übersetzerinnen/Übersetzern vorgenommen werden. Eine Liste der in Österreich beeideten und gerichtlich zertifizierten Dolmetscherinnen/Dolmetschern finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Justiz. In diese Liste können sich auch Dolmetscherinnen/Dolmetscher aus anderen -/-Mitgliedstaaten eintragen lassen.

Fristen

Es sind keine besonderen Fristen zu beachten.

Kosten

  • Es fallen keine Kosten für den Antrag auf Zulassung an.
  • Prüfungsgebühr für die Vollprüfung: 460 Euro Bundesgebühr
  • Bei :
    • Schriftliche Teilprüfung für Buchhaltung/Bilanzierung: 200 Euro Bundesgebühr
    • Schriftliche Teilprüfung für Personalverrechnung: 150 Euro Bundesgebühr
    • Schriftliche Teilprüfung für Buchhaltung: 150 Euro Bundesgebühr
    • Mündliche Teilprüfung pro Prüfungsfach: 110 Euro Bundesgebühr
  • Bescheid über Zulassung oder Nichtzulassung: 13,20 Euro Bundesgebühr

Hinweis: Die sich durch Addition ergebenden Prüfungsgebühren dürfen die Prüfungsgebühr für die Vollprüfung nicht übersteigen.

Rechtsgrundlagen

§§ 15 Abs 1, 16 Bilanzbuchhaltungsgesetz (BiBuG)

Verfahrensablauf

Der Antrag kann persönlich oder schriftlich in deutscher Sprache bei der zuständigen Stelle eingebracht werden.

Voraussetzungen

Antrag auf Zulassung zur Fachprüfung

Zuständige Stelle

Die Paritätische Kommission Bilanzbuchhaltungsberufe

Hinweis: Über die Berufung hat der Landeshauptmann zu entscheiden.

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