Errichtung und Betrieb von Sammel- und Verwertungssystemen

Allgemeine Informationen

Die Errichtung und das Betreiben sowie das wesentliche Ändern von Sammel- sowie Verwertungssystemen bedarf der Genehmigung des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft.

Fristen

Rechtzeitig vor Errichtung bzw. Betrieb

Voraussetzungen

Es sind keine besonderen Voraussetzungen erforderlich.

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