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Allgemeine Information

Alle nicht einer Bewilligung unterliegenden Veranstaltungen hat der Veranstalter - unbeschadet einer allfälligen nach sonstigen Vorschriften erforderlichen Anmeldung oder Bewilligung - schriftlich anzumelden.

Mehrere Veranstaltungen gleicher Art innerhalb eines Zeitraumes von höchstens einem Jahr können mit einer Eingabe angemeldet werden.

Fristen

Die schriftliche Anmeldung muss spätestens eine Woche vor Beginn der Veranstaltung bei der zuständigen Behörde eingelangt sein.

Voraussetzungen

Die Anmeldung ist schriftlich zu erstatten und muss spätestens eine Woche vor Beginn der Veranstaltung bei der zuständigen Behörde eingelangt sein.

Die Anmeldung hat zu enthalten:

  • die Bezeichnung der Veranstaltung,
  • Name, Wohnsitz, Geburtsdatum und Staatsbürgerschaft des Veranstalters, wenn es sich um eine natürliche Person handelt,
  • Bezeichnung und Sitz des Veranstalters, wenn es sich um eine juristische Person, Personengesellschaft des Handelsrechtes oder eingetragene Erwerbsgesellschaft handelt, sowie die Daten eines verantwortlichen Beauftragten,
  • Ort der Veranstaltung und genaue Bezeichnung der Veranstaltungsstätte sowie Name und Wohnsitz ihres Besitzers,
  • Nachweis einer Veranstaltungsstätte (z.B. Bewilligungs- und Genehmigungsbescheide),
  • die voraussichtliche Zahl der Besucher und
  • Datum und Dauer der Veranstaltung, allenfalls die Anzahl der Veranstaltungen und der dafür notwendigen Zeit.

Zusätzliche Informationen

Zuständige Stelle

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