Kompostaufbereitung - Aufzeichnungen

Allgemeine Informationen

Die Aufbereiterin/der Aufbereiter von Kompost hat Aufzeichnungen zu führen bzw. zu dokumentieren über:

  • Art, Menge, Herkunft der übernommenen Abfälle
  • Eingangskontrolle
  • Störstoffabtrennung
  • Aufbereitung und Weitergabe der Ausgangsmaterialien und der daraus hergestellten Aufbereitungscharge
  • Chargenbezeichnung
  • Kompostherstellerinnen/Komposthersteller
  • Weitere Dokumentationen und Qualitätsnachweise gemäß Anlage 6 der Kompostverordnung

Erforderliche Unterlagen

Nachweise und Unterlagen gemäß Anlage 6 der Kompostverordnung

Fristen

Die Aufzeichnungen sind laufend zu führen.

Für den Inhalt verantwortlich

Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

Kosten

Es fallen keine Kosten für die Bereitstellung an.

Letzte Aktualisierung

23. Januar 2024

Rechtsgrundlagen

Verfahrensablauf

Es ist kein besonderer Verfahrensablauf zu beachten.

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