Tagesbetreuung (Tagesmutter, Tagesvater) - Bewilligung

Allgemeine Information

Tagesbetreuung ist die Übernahme einer oder eines Minderjährigen unter 16 Jahren von anderen als bis zum dritten Grad Verwandten oder Verschwägerten, Wahleltern, dem Vormund oder anderen mit Pflege und Erziehung betrauten Personen zur regelmäßigen und gewerbsmäßigen Betreuung für einen Teil des Tages.

Die Betreuung erfolgt grundsätzlich als individuelle Betreuung im Haushalt einer geeigneten Person (Tagesmutter oder Tagesvater).

Die Betreuung kann auch in den Räumlichkeiten der Kinderbetreuungseinrichtungen stattfinden.

Die Bewilligung wird unter Berücksichtigung der persönlichen und sachlichen Betreuungsvoraussetzungen für eine bestimmte Anzahl von Kindern erteilt. Es dürfen jedoch grundsätzlich nicht mehr als 4 Tageskinder gleichzeitig betreut werden.

Die Bewilligung wird befristet für ein Jahr erteilt. Eine Verlängerung der Bewilligung um jeweils 3 Jahre ist über Antrag möglich, wenn die gebotenen Voraussetzungen weiter vorhanden sind und der Nachweis über insgesamt 20 Stunden an jährlicher Fortbildung und Supervision beigebracht wird.

Fristen

Vor Beginn der Tätigkeit als Tagesbetreuung ist ein Antrag auf Bewilligung bei der Bezirksverwaltungsbehörde einzubringen.

Voraussetzungen

Bei der ersten Antragstellung muss vorliegen:

Nachweis einer erfolgreichen Absolvierung einer vom Land Burgenland anerkannten Grundausbildung oder einer fachlich einschlägigen Berufsausbildung. Nimmt der Bewilligungswerber/In gerade an einer anerkannten Grundausbildung teil, kann die Bewilligung einmalig für die Dauer der restlichen Ausbildung, jedoch maximal auf ein Jahr erteilt werden, wenn durch eine fachliche Stellungnahme eines Diplomsozialarbeiters/In die persönlichen Betreuungsvoraussetzungen positiv beurteilt werden;

  • Weiters sind für die erste Antragstellung und für die Verlängerung der Bewilligung an persönlichen und sachlichen Betreuungsvoraussetzungen notwendig: ein stabiles familiäres Umfeld, diesbezüglich ist eine fachliche Stellungnahme eines Diplomsozialarbeiters/In einzuholen;
  • räumliche und ausstattungsmäßige Gegebenheiten, die für die spezifischen Notwendigkeiten der betreuten Tageskinder entsprechend geeignet sind. Dazu zählen u.a. geeignete Platzverhältnisse zum Erledigen der Schulaufgaben, zum Spielen und zum Ausruhen. Die Beurteilung der sachlichen Betreuungsvoraussetzungen erfolgt im Einzelfall mittels fachlicher Stellungnahme eines Diplomsozialarbeiters/In.

Für eine Verlängerung um jeweils 3 Jahre muss weiters vorgelegt werden:

Nachweis über insgesamt 20 Stunden an jährlicher Fortbildung und Supervision.

Zum Formular

Online-Formular an die Bezirksverwaltungsbehörde

Zusätzliche Informationen

Änderungen hinsichtlich der Betreuungsvoraussetzungen sind von der Tagesmutter oder dem Tagesvater der Aufsichtsbehörde (Bezirksverwaltungsbehörde) umgehend zu melden.

Eine Bewilligung ist zu widerrufen, wenn

  • eine der erforderlichen Voraussetzungen nicht mehr gegeben ist,
  • die Ausübung der Aufsicht über die Tagesbetreuung wiederholt verweigert wird.

Rechtsgrundlage:

Burgenländisches Jugendwohlfahrtsgesetz, LGBl. Nr. 32/1992 idgF.

Zuständige Stelle

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