Wirtschaftstreuhänder - Prüfungszulassung - Nachsicht

Allgemeine Informationen

Die Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer muss mit Bescheid Nachsicht von den Voraussetzungen für die Zulassung zu Fachprüfungen erteilen, wenn nach dem Bildungsgang und der bisherigen Tätigkeit der Nachsichtswerberin/des Nachsichtwerbers eine erfolgreiche Ablegung der Prüfung erwartet werden kann.

Erforderliche Unterlagen

Sämtliche Unterlagen, die bestätigen, dass nach dem Bildungsgang und der bisherigen Tätigkeit der Nachsichtwerberin/des Nachsichtswerbers eine erfolgreiche Ablegung der Prüfung erwartet werden kann.

Fristen

Es sind keine besonderen Fristen zu beachten.

Kosten

Bescheid
  • 14,30 Euro Bundesgebühr
  • 3,90 Euro pro Beilage

Rechtsgrundlagen

Verfahrensablauf

Die Meldung kann persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle eingebracht werden.

Voraussetzungen

Die Erteilung einer Nachsicht von den Voraussetzungen für die Zulassung zur Fachprüfung für Wirtschaftsprüfer ist nur unter den in Art 9 der Achten Richtlinie des Rates vom 10. April 1984 auf Grund von Art 54 Abs 3 Buchstabe g des Vertrages über die Zulassung der mit der Pflichtprüfung der Rechnungsunterlagen beauftragten Personen, 84/253/EWG, aufgezählten Voraussetzungen mit Ausnahme der beruflichen Eignungsprüfung zulässig.

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