Rechtsmittelverfahren

Allgemeine Informationen

Gegen den Genehmigungsbescheid eines UVP-Verfahrens oder eines vereinfachten Verfahrens können die Parteien Berufung beim unabhängigen und weisungsfreien Umweltsenat (eingerichtet beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft) einlegen.

Hinweis: Gegen Entscheidungen des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie (Bundesstraßen und Eisenbahn-Hochleistungsstrecken) kann beim Verwaltungsgerichtshof Beschwerde eingelegt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Bescheid, gegen den berufen wird
  • begründeter Berufungsantrag

Fristen

Die Berufungsfrist für das Berufungsverfahren vor dem Umweltsenat beträgt vier Wochen.

Kosten

13,20 Euro Berufungsgebühr

Rechtsgrundlagen

§§ 2, 19, 40 Abs. 1 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 (UVP-G 2000)

Voraussetzungen

Folgende mögliche Parteienrechte und damit verbundene Rechtsmittelbefugnis sind vorgesehen:

  • Nachbarn und Nachbarinnen, wenn sie durch die Errichtung, den Betrieb oder den Bestand des Vorhabens gefährdet sind
  • Inhaber und Inhaberinnen von Einrichtungen, in denen sich regelmäßig Personen vorübergehend aufhalten (hinsichtlich ihres Schutzes)
  • die nach den anzuwendenden Verwaltungsvorschriften vorgesehenen Parteien
  • der Umweltanwalt oder die Umweltanwältin
  • das wasserwirtschaftliche Planungsorgan
  • die Standortgemeinde und die unmittelbar angrenzenden betroffenen Gemeinden
  • Bürgerinitiativen (im UVP-Verfahren)
  • anerkannte Umweltorganisationen

TIPP Nähere Informationen zu der Anerkennung von Umweltorganisationen sowie das Antragsformular zum Download finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft.

Zusätzliche Informationen

Als außerordentliches Rechtsmittel steht die Beschwerde an den Verwaltungs- oder Verfassungsgerichtshof zur Verfügung. Haben Bürgerinitiativen Parteistellung (im vereinfachten Verfahren ist das nicht der Fall), können sie auch den Verfassungsgerichtshof anrufen.

Zuständige Stelle

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