Antrag: persönlich, postalisch oder elektronisch
Ermittlungsverfahren: formale Prüfung der Voraussetzungen, bei Vorliegen aller Voraussetzungen Eintragung in die ZahnärztelisteVerfahrensdauer: bis zu drei Monate, in Fällen, in denen auf Grund der Richtlinie 2005/36/ EG keine automatische Anerkennung vorgesehen ist, bis zu vier Monate nach vollständiger Vorlage der Unterlagen