Die Betriebsinhaberin/der Betriebsinhaber (Abfallübergeberin/Abfallübergeber) füllt den Begleitschein aus und behält eine Durchschrift bzw. Kopie, die er/sie vom Tag der Übergabe an gerechnet mindestens sieben Jahre aufbewahren muss.
Das Original des Begleitscheins wird von der Transporteurin/dem Transporteur, welche/welcher die Abfälle zu einer Abfallsammlerin/-behandlerin (Übernehmerin)/einem Abfallsammler/-behandler (Übernehmer) bringt, beim Transport mitgeführt und der Übernehmerin/dem Übernehmer übergeben.
Die Übernehmerin/der Übernehmer ergänzt die Begleitscheindaten am Original des Begleitscheins. Sie/er fertigt eine Abschrift oder eine Durchschrift bzw. Kopie des Begleitscheins an und übermittelt diese binnen vier Wochen nach Ablauf des Monats, in dem sie/er die Abfälle übernommen hat, an die Abfallübergeberin/den Abfallübergeber.
Die Übernehmerin/der Übernehmer der Abfälle meldet die Begleitscheindaten innerhalb von sechs Wochen nach der Übernahme der gefährlichen Abfälle elektronisch an den Landeshauptmann. Die Meldung muss elektronisch im Wege des Registers erfolgen.
Die Begleitscheine (Originale/Durchschriften/Kopien) müssen mindestens sieben Jahre im Betrieb aufbewahrt und auf Verlangen der zuständigen Stelle jederzeit vorgelegt werden.