Widerruf der Anerkennung

Allgemeine Informationen

Die Kammer der Wirtschaftstreuhänder muss eine durch Anerkennung erteilte Berechtigung zur Ausübung eines Wirtschaftstreuhandberufes widerrufen, wenn die Anerkennungsvoraussetzungen nicht vorliegen.

Fristen

Es sind keine besonderen Fristen zu beachten.

Rechtsgrundlagen

Voraussetzungen

Der Widerruf der Anerkennung erfolgt, wenn die Voraussetzungen gemäß § 65 Wirtschaftstreuhandberufsgesetz nicht vorliegen.

Zuständige Stelle

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