Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle - Zurücklegung der Berechtigung der Akkreditierung

Allgemeine Information

Die Berechtigung zur Ausübung der Akkreditierung als Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle endet unter anderem durch das Zurücklegen der Berechtigung durch die akkreditierte Stelle.

Die nach den Bestimmungen des Gesetzes von akkreditierten Stellen aufzubewahrenden Aufzeichnungen sind nach dem Ende der Akkreditierung der Akkreditierungsstelle zu übergeben.

Fristen

keine

Voraussetzungen

Die Zurücklegung ist der Akkreditierungsstelle mitzuteilen

Zum Formular

Online-Formular an das Amt der Burgenländischen Landesregierung

Zusätzliche Informationen

Zuständige Stelle

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