Untersagung selbständiger und unselbständiger Tätigkeiten

Allgemeine Informationen

Die Kammer der Wirtschaftstreuhänder hat selbständige oder unselbständige Tätigkeiten mit Bescheid zu untersagen, wenn diese auf Provisionsbasis beruhen oder die Unabhängigkeit des Berufsberechtigten gefährden.

Fristen

Die Untersagung der selbständigen und unselbständigen Tätigkeit ist an keine bestimmte Frist gebunden.

Rechtsgrundlagen

Voraussetzungen

Die selbständige und unselbständige Tätigkeit wird untersagt, wenn

  • die Tätigkeit auf Provisionsbasis beruht

oder

  • die Tätigkeit die Unabhängigkeit der Berufsberechtigten oder des Berufsberechtigten gefährdet.

Zuständige Stelle

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