Für Anlagen, bei deren Betrieb Abfälle anfallen, muss die Betriebsinhaberin/der Betriebsinhaber unter bestimmten Voraussetzungen ein Abfallwirtschaftskonzept erstellen. Das Abfallwirtschaftskonzept muss regelmäßig (mindestens alle sieben Jahre) aktualisiert werden.
Tipp
Auf den Seiten des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) findet sich der
Leitfaden zum Abfallwirtschaftskonzept
zum Download. Weitere Informationen erteilt die jeweilige Fachabteilung des Amtes der Landesregierung oder die Wirtschaftskammer des jeweiligen Bundeslandes.
Eine
gültige Umwelterklärung
eines am
europäischen Umweltmanagementsystem
EMAS
beteiligten Betriebs gilt als Abfallwirtschaftskonzept. In diesem Fall muss kein eigenes Abfallwirtschaftskonzept vorgelegt werden. Ebenfalls gilt die Fortschreibung der Umwelterklärung als Fortschreibung eines Abfallwirtschaftskonzepts.