Exporteure von Abfällen ("Notifizierende")

Allgemeine Informationen

Wer beabsichtigt, eine notifizierungspflichtige Verbringung von Abfällen aus Österreich durchzuführen, muss sich elektronisch auf www.edm.gv.at (EDM-Portal) des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft registrieren.

Erforderliche Unterlagen

Es sind keine besonderen Unterlagen erforderlich.

Halten Sie für die Erstellung des Registrierungsantrages Ihren Firmenbuchauszug und die Klassifikationsmitteilung der Statistik Austria (z.B. Branchencode) bereit.

Fristen

Die Registrierung muss vor Beginn der Exporttätigkeit erfolgen.

Kosten

Es fallen keine Kosten für die Registrierung an.

Rechtsgrundlagen

§ 21 Abs 6 Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (AWG 2002)

Verfahrensablauf

Die Registrierung auf www.edm.gv.at (EDM-Portal) erfolgt in zwei Schritten: Zuerst wird ein Registrierungsantrag gestellt und nach erfolgter Identifizierung der Nutzerin/des Nutzers werden die Daten ergänzt und vervollständigt.

Erforderliche Angaben für den Registrierungsantrag:

  • Name
  • Adresse
  • Gegebenenfalls Firmenbuchnummer, Vereinsregisternummer oder Ergänzungsregisternummer (Diese Nummern müssen im Registrierungsantrag enthalten sein und können später nicht mehr eingetragen oder geändert werden!)

Nach Absenden des Registrierungsantrages erhält die registrierungspflichtige Person eine Identifikationsnummer (Personen-GLN) und die persönlichen Zugangsdaten zum Register übermittelt. Mit diesen Zugangsdaten muss die Person dann erneut in das Register einsteigen und insbesondere Angaben zu den folgenden Daten ergänzen:

  • Geschäftsanschrift im Inland (für die Zustellung)
  • Telefaxnummer (falls vorhanden)
  • Branchencode (vierstellig)
  • Adressen der Standorte (z.B. Betriebsstätten)
  • Kontaktadresse einschließlich E-Mail-Adresse und Name einer Kontaktperson

Hinweis: Die Registrierung ist erst abgeschlossen, wenn diese Daten vollständig im Register eingetragen sind. Durch die Eintragung im Register wird auch jedem Standort eine Identifikationsnummer (Standort-GLN) zugeordnet.

Voraussetzungen

Der Export von Abfällen aus Österreich.

Zuständige Stelle

Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Hinweis: Die Registrierung erfolgt elektronisch über www.edm.gv.at (EDM-Portal) des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft.

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