Gefährliche Abfälle - Überprüfung von bestimmten Personengruppen

Allgemeine Informationen

Der Landeshauptmann überprüft regelmäßig Abfallersterzeugerinnen/Abfallersterzeuger bzw. Abfallsammlerinnen/Abfallsammler und Abfallbehandlerinnen/Abfallbehandler, die gefährliche Abfälle herstellen bzw. sammeln oder behandeln (ausgenommen Problemstoffe).

Hinweis: Die zuständige Behörde überprüft dabei auch die Richtigkeit der im Register unter edm.gv.at eingetragenen Stammdaten.

Erforderliche Unterlagen

In der Regel müssen insbesondere die Aufzeichnungen über Abfälle vorgelegt werden.

Fristen

Abfallsammlerinnen/Abfallsammler und Abfallbehandlerinnen/Abfallbehandler von gefährlichen Abfällen und Behandlungsanlagen für gefährliche Abfälle werden längstens alle fünf Jahre überprüft.

Kosten

Die Kosten richten sich nach verschiedenen Abgaben- und Gebührenverordnungen. Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld bei der zuständigen Stelle.

Rechtsgrundlagen

Verfahrensablauf

Es ist kein besonderer Verfahrensablauf zu beachten.

Voraussetzungen

Siehe Inhaltliche Beschreibung

Zuständige Stelle

Hinweis: Der Landeshauptmann kann die Bezirksverwaltungsbehörde mit der Überprüfung der Behandlungsanlagen betrauen

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