Vorverfahren

Allgemeine Informationen

Vor Einleitung des Genehmigungsverfahrens (UVP-Verfahren oder vereinfachtes Verfahren) kann der Projektwerber oder die Projektwerberin einen Antrag auf Durchführung eines Vorverfahrens stellen.

Dieses Verfahren erfolgt auf freiwilliger Basis und dient der Unterstützung bei der näheren Spezifizierung der Inhalte der Umweltverträglichkeitserklärung.

Neben dem Vorverfahren wurde durch die Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz-Novelle 2009 ein Investorenservice gesetzlich verankert. Das bedeutet, dass dem Projektwerber oder der Projektwerberin bei der Behörde vorhandene Informationen für die Projekterstellung zur Verfügung gestellt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Darlegung der Grundzüge des Vorhabens
  • Konzept für die Umweltverträglichkeitserklärung

Fristen

Es sind keine Fristen zu beachten.

Kosten

Die Kosten richten sich nach der jeweiligen Landesabgabenverordnung. Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld bei der zuständigen Stelle.

Rechtsgrundlagen

§ 4 Abs. 1 und Abs. 3 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 (UVP-G 2000)

Voraussetzungen

Es sind keine besonderen Voraussetzungen zu beachten.

Zuständige Stelle

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