Auch Abfallerzeugerinnen/Abfallerzeuger, die im eigenen Betrieb anfallende Abfälle selbst
behandeln
, müssen im Hinblick auf diese Abfallbehandlung Aufzeichnungen führen und eine Jahresabfallbilanz melden. Werden die Abfälle dabei am selben Standort behandelt, an dem sie angefallen sind, genügen
Aufzeichnungen in Papierform
. Die Meldung der Jahresabfallbilanz muss elektronisch über edm.gv.at erfolgen.