Sanierungskonzept Immissionsschutz

Allgemeine Informationen

Zum Zwecke des Immissionsschutzes muss die Inhaberin/der Inhaber einer genehmigungspflichtigen ortsfesten Behandlungsanlage, die die Immissionsgrenzwerte überschreitet und sich in einem Sanierungsgebiet (Gebiet mit Emissionsquellen) befindet, Maßnahmen zur Erfüllung der Grenzwerte ergreifen. Dazu wird von der zuständigen Stelle angeordnet, dass die Anlageninhaberin/der Anlageninhaber ein Sanierungskonzept für die Behandlungsanlage zur Genehmigung vorlegen muss.

Erforderliche Unterlagen

Sanierungskonzept

Fristen

Die Maßnahmen müssen in einer angemessenen Frist umgesetzt werden.

Kosten

Es fallen keine Kosten für die Vorlage an.

Rechtsgrundlagen

§ 58Abs 1 Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (AWG 2002)

Verfahrensablauf

Das Sanierungskonzept muss bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.

Dort wird es hinsichtlich seiner Eignung zum Immissionsschutz geprüft und erforderlichenfalls unter Vorschreibung bestimmter geeigneter Auflagen, Bedingungen oder Befristungen genehmigt.

Gleichzeitig wird der Inhaberin/dem Inhaber der Behandlungsanlage die Verwirklichung des genehmigten Konzepts innerhalb einer bestimmten Frist aufgetragen.

Voraussetzungen

Siehe Inhaltliche Beschreibung

Zuständige Stelle

die Abfallwirtschaftsbehörde, die für den Betriebsstandort örtlich zuständig ist

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