Bergbaubetrieb - Bewilligung einer Fremdenbefahrung

Allgemeine Informationen

Besichtigungen von Bergbaubetrieben zu Vergnügungszwecken (Fremdenbefahrungen) bedürfen der Bewilligung der Behörde.

Fristen

Die Bewilligung muss vor Beginn der Fremdenbefahrungen erteilt werden.

Rechtsgrundlagen

Voraussetzungen

Die Bewilligung wird erteilt, wenn die Sicherheitsmaßnahmen ausreichend sind, fachkundige Führerinnen und Führer zur Verfügung stehen und Bergbautätigkeiten nicht behindert werden.

Zuständige Stelle

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