Versagung der öffentlichen Bestellung von natürlichen Personen

Allgemeine Informationen

Die öffentliche Bestellung ist zu versagen, wenn eine der Bestellungsvoraussetzungen nicht erfüllt ist.

Fristen

Es sind keine besonderen Fristen zu beachten.

Rechtsgrundlagen

Voraussetzungen

Fehlen einer Bestellungsvoraussetzung gemäß § 8 Wirtschaftstreuhandberufsgesetz

Zuständige Stelle

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