Tagesbetreuung (Tagesmutter, Tagesvater) - Änderungsmeldung der Betreuungsvoraussetzungen

Allgemeine Information

Änderungen hinsichtlich der Betreuungsvoraussetzungen sind von der Tagesmutter oder dem Tagesvater der Aufsichtsbehörde (Bezirksverwaltungsbehörde) umgehend zu melden.

Fristen

Umgehende Meldung an die Aufsichtsbehörde/Bezirksverwaltungsbehörde

Voraussetzungen

Wenn die nachfolgenden Betreuungsvoraussetzungen nicht mehr vorliegen, ist dies der Bezirksverwaltungsbehörde zu melden:

  • ein stabiles familiäres Umfeld,
  • räumliche und ausstattungsmäßige Gegebenheiten, die für die spezifischen Notwendigkeiten der betreuten Tageskinder entsprechend geeignet sind.
  • Nachweis über insgesamt 20 Stunden an jährlicher Fortbildung und Supervision.

Zum Formular

Online-Formular an die Bezirksverwaltungsbehörde

Zusätzliche Informationen

Eine Bewilligung ist zu widerrufen, wenn

  • eine der erforderlichen Voraussetzungen nicht mehr gegeben ist,
  • die Ausübung der Aufsicht über die Tagesbetreuung wiederholt verweigert wird.

Rechtsgrundlage:

Burgenländisches Jugendwohlfahrtsgesetz, LGBl. Nr. 32/1992 idgF. 

Zuständige Stelle

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