Deponieerrichtung

Allgemeine Informationen

Die Deponieinhaberin/der Deponieinhaber muss die Errichtung einer Deponie oder eines Deponieabschnittes der zuständigen Stelle anzeigen.

Für den Inhalt verantwortlich

Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

Kosten

Es fallen keine Gebühren und Abgaben an.

Letzte Aktualisierung

1. Januar 2024

Rechtsgrundlagen

§ 61 Abs 1 Abfallwirtschaftsgesetz (AWG)

Voraussetzungen

Die Deponieinhaberin/der Deponieinhaber darf erst nach einer positiven Überprüfung durch die zuständige Stelle Abfälle in die Deponie einbringen. Sie/er muss den jeweiligen Stand der Technik einhalten.

Zuständige Stelle

die Abfallwirtschaftsbehörde, die für den Betriebsstandort örtlich zuständig ist

Zum Formular

Online-Formular an das Amt der Burgenländischen Landesregierung

Online-Formular an die Bezirksverwaltungsbehörde

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