Jugendwohlfahrtseinrichtungen - Errichtungs- und Betriebsbewilligung

Allgemeine Information

Erteilung einer Errichtungs- und Betriebsbewilligung für Jugendwohlfahrtseinrichtungen.

Voraussetzungen

  • Vorliegen eines nach allgemein anerkannten wissenschaftlichen Erkenntnissen erstellten sozialpädagogischen Heimkonzeptes;
  • Für die Leitung der Einrichtung und für die Pflege und Erziehung der Minderjährigen ausreichend Personal zur Verfügung steht;
  • die Räumlichkeiten geeignet sind; 
  • die wirtschaftlichen Voraussetzungen gegeben sind.

Zum Formular

Online-Formular an das Amt der Burgenländischen Landesregierung

Zusätzliche Informationen

Zuständige Stelle

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